Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt eine interne Weisung herausgegeben, die die künftig noch schärfere Überwachung von Empfängern von Hartz IV regelt. Danach dürfen auch externe Detektive für geheimdienstliche Observationen angeworben werden.
UPDATE (5.6.2009): Das Bundesarbeitsministerium will die umstrittene Dienstanweisung streichen. Ob damit aber wirklich die Privatdetektive verschwinden, die Hartz-IV-Empfängern mit Geheimdienst-Methoden hinterherschnüffeln, ist aber weiter fraglich.
Quelle: heise, telepolis
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