Die Altersgrundsicherung – der Hartz IV Satz für Rentner – beträgt 676 Euro (359 Euro Regelleistung, 317 Euro Miete). Um eine Rente zu erhalten, die über diesem Satz liegt muss man 45 Jahre Vollzeit (40 Stunden pro Woche) zu einem Stundenlohn von 9,47 Euro arbeiten. Dann hat man einen Rentenanspruch von 676,21 Euro erarbeitet (Basis: aktueller Rentenpunktwert).
Wer 7,50 Euro pro Stunde verdient – die ursprüngliche Mindestlohn-Forderung des DGB – erhält nach 45 Jahren Vollzeitarbeit lediglich einen Rentenanspruch auf 535,49 Euro. Laut Institut für Arbeit und Qualifikation lagen die tatsächlichen Löhne für Niedriglohnbeschäftigte in Westdeutschland im Jahr 2006 bei 6,89 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland bei 4,86 Euro.
Niedriglöhner sind also auch im Rentenalter auf aufstockende Sozialhilfe nach den Hartz IV Regeln angewiesen.
Quelle: Betriebsrätezeitschrift AIB plus (Ausgabe 4/2009)
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