Ein erstinstanzliches EU-Gericht in Luxemburg, das über eine Klage von Polen und Litauen entschied, untersagt der EU-Kommission, den Staaten eine Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstosses über den Handel von Emissionsrechten zu reduzieren. Die Festlegung von Obergrenzen für den CO2-Ausstoss sei eine Überschreitung der Rechte der EU-Kommission.
Quelle: Frankfurter Rundschau 24.9.2009
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