Hartz IV Jubel

Schwarz-gelb wird bejubelt, weil die Merkel-Westerwelle-Koalition verkündet, das „Schonvermögen“ von Hartz-IV-Empfängern zu verdreifachen. Das „Schonvermögen“ ist der Sparbetrag, der nicht aufgebraucht werden muss, bevor ein Langzeitarbeitsloser Arbeitslosengeld II bekommt – vorausgesetzt das Geld dient dazu, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Doch genau hier zeigt sich, dass der Propaganda-Jubel zu „Hartz IV light“ verfrüht ist. Wer nachrechnet, der merkt schnell, dass ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser 41.250 Euro „Schonvermögen“ behalten darf – wenn sein früherer Lohn hoch genug war, um beispielsweise eine Lebensversicherung mit diesem Gesamtkapital zu bezahlen. Getreu der Faustformel, dass für 50 Euro monatliche Privatrente 10.000 Euro Kapital nötig sind geht es hier also um eine Zusatzrente von 200 Euro monatlich. Gleichzeitig verliert dieser Hartz-IV-Empfänger, falls er früher ein „Durchschnittsverdiener“ war, bis zum Rentenbezug 10 „Rentenpunkte“ – was einem Rentenverlust von rund 270 Euro pro Monat entspricht. Der arbeitslos gewordene „Durchschnittsverdiener“ hat 945 Euro Rente plus 200 Euro aus seiner privaten Vorsorge zu erwarten, also zusammen 1145 Euro – nachdem er rund 10 Jahre von Hartz-IV leben musste. Ohne Arbeitslosigkeit wären es 1215 Euro Rente plus 200 Euro private Vorsorge gewesen – also 1415 Euro monatlich.


Beitrag veröffentlicht

in

,

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial