Eine eigenwillige aber in der Tendenz richtige Interpretation eines Vorhabens der schwarz-gelben Regierung lieferte die Partei „Die Linke“ in ihrer Publikation „klar“:
Die Regierungs-Absicht, die „Lohnwucher“-Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts – nach der eine Unterschreitung des ortsüblichen Lohns um 30 Prozent sittenwidriger „Lohnwucher“ ist (und deshalb betroffene Nachzahlungen einfordern können) – in ein Gesetz zu gießen erreiche das Gegenteil.
Die Linkspartei macht darauf aufmerksam, dass die geplante Orientierung der „Sittenwidrigkeit“ an den Tariflöhnen, die Arbeitgeber einer Branche zur weiteren Tarifflucht auffordern könnte – denn wenn das Gesetz Wirklichkeit werden sollte, wäre es ja völlig legal, jeden Tariflohn um 30 Prozent zu unterschreiten.
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