Kaufst Du Pleitefirma, zahlst Du keine Steuern
Der Journalist Friedrich Küppersbusch in seiner wöchentlichen taz-Kolumne (7.12.2009) über das „Kleingedruckte“ im „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Küppersbusch bezieht sich dabei auf folgenden Teil des Gesetzestextes:
„Bei Verlustabzugsbeschränkungen im Zuge des Mantelkaufs wird die zeitliche Befristung zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben sowie der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundender Unternehmen zugelassen werden.“
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