Mindestens zwei Krankenkassen werden über den allgemein angekündigten Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich hinausgehen. Sie wollen die Regelung ausschöpfen, dass den Versicherten ein Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens abverlangt werden kann – mit der Grenze bei der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass maximal ein Zusatzbeitrag von 37,50 Euro monatlich abgezogen werden könnte – bei einem Versicherten, dessen Bruttogehalt 3750 Euro beträgt. Ein „Durchschnittsverdiener“ mit einem Bruttogehalt von rund 2800 Euro monatlich muss 28 Euro monatlich zahlen. Und ein eher gering verdienender mit 1600 Euro immer noch das Doppelte der ursprünglich angekündigten 8 Euro.
37,50 statt 8 Euro
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