Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV hat die „Zeit“ (11.2.2010) nachgerechnet wieviel eine dreiköpfige Familie (Kind 6 bis 13 Jahre alt) mindestens benötigt – nach der angeblichen Berechnungsmethode der Regierung: Konsumausgaben des unteren Fünftels der Einkommensverteilung (ohne Sozialhilfeempfänger), wobei die Auswahl der Gütergruppen nach den Vorschriften der Hartz-IV-Regelsatzverordnung erfolgte (samt den dort genannten pauschalen Abschlägen).
Danach benötigt diese Familie pro Monat 979 Euro (ohne Miete). Die Hartz-IV-Zahlung ist aber nur 897€ – es fehlen also 82 Euro monatlich – nach den regierungsamtlichen Berechnungsmethoden!
Und hier die Ausgabenposten der Familie: 331€ für Nahrungsmittel (3 Personen müssen mit 11 Euro am Tag auskommen), 114 € für Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, 106€ für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, 104 € für Kleidung und Schuhe (=34 € pro Person), 80€ für Wohnungs-Nebenkosten (ohne Miete und Heizung), 73€ für Verkehr (Auto, öffentlicher Nahverkehr, Reisen), 61€ für Post, Telefon und Internet, 22€ für Gesundheitspflege, 20 € für Bildung, 17 € für „Bewirtung und Übernachtung“ und 51€ (ca. 50 Cent pro Person und Tag) für andere Waren und Dienstleistungen.
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