Aus der Portokasse dürfte der Unternehmer die 1000 Euro strafe zahlen, die ihm das Landgericht Magdeburg aufbrummte, weil er seine Putzfrauen mit weniger als 1 Euro Stundenlohn abspeiste (bzw. mit maximal 1,79 Euro die Stunde in den Jahren 2004 bis 2006 bezahlte, als der Gebäudereiniger-Mindestlohn bei 7,68 Euro lag).
Mehr ärgern dürfte ihn die Tatsache, dass das Landgericht die sittenwidrige Lohnunterschreitung als Straftat wertete und nicht – wie sonst üblich – als Ordnungswidrigkeit. Der Staatsanwalt freute sich: „Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen.“
Quelle: taz (30.6.2010)
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