Privileg für Verbrecher

Verharmlosend werden sie „Steuersünder“ genannt: Jene Millionäre und Milliardäre, die sich weigern den ohnehin geringen Anteil, den der Staat von ihnen in Form von Steuern fordert zu bezahlen. Die Schwarzgelder, die der Steuer entzogen sind, werden meist auf Konten ausländischer Banken geparkt. Und wenn dann doch einmal eine CD mit genauen Vermögensdaten in die Hände der Steuerbehörden fällt (so es die politisch Verantwortlichen Länderfinanzminister zulassen, dass diese Daten angekauft werden) dann haben die Verbrecher einen bequemen Ausweg: Sie zeigen sich selbst an und zahlen die hinterzogenen Steuern mit Verzugszinsen und sind dann wieder so unschuldig wie jeder einfache Arbeitnehmer, dem die Lohnsteuer gleich vom Gehalt abgezogen wird.

Man stellte sich vor: Ein Einbrecher sieht die Polizei zu seinem Hehlerlager kommen, entwischt durch die Hintertür, geht zum nächsten Polizeirevier, zeigt sich selbst an und gibt die gestohlenen Güter ihren Besitzern zurück – und wäre dann kein Dieb mehr.

Selbst neoliberale Lautsprecher wie Rüdiger Jungbluth plädieren dafür, dieses Verbrecherprivileg abzuschaffen („Die Zeit“, 29.7.2010) und nur solchen Steuerhinterziehern Strafmilderung zu gewähren, die – wie alle anderen Straftäter dies auch können – „tätige Reue“ zeigen, etwa durch Mithilfe bei der Aufklärung durch Beschaffung von Unterlagen.


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