Einen kreativen Ansatz hat die Bundesregierung jetzt wieder bewiesen, um ein Verbraucherschutzproblem bei der Geldanlage-Beratung zu lösen. Anstatt das eigentliche Problem anzugehen, dass nämlich die Banken, Versicherungen und andere „Finanzdienstleister“ ihre Verkäufer (genannt Bankberater“) mit täglich erneuerten Vorgaben dazu zwingen, provisionsstarke und renditeschwache „Produkte“ (Aktienfonds, Riesterrenten u.ä.) den Kunden aufzuschwatzen (und dabei vor allem die Verlustrisiken zu verschweigen), gibt es nun Strafen für die Verkäufer wegen „Falschberatung“. Die letzten Hunde können sich nun überlegen, ob sie es riskieren von ihren Arbeitgebern gekündigt zu werden, weil sie sich weigern die firmeneigenen Verkaufsvorgaben zu erfüllen oder ob sie riskieren von geprellten Kunden auf Schadenersatz verklagt zu werden.
Dass jetzt einige Bankberater, die gewerkschaftlich bei ver.di organisiert sind auf diesen Misstand aufmerksam gemacht haben, wurde diesen in der medialen Öffentlichkeit als fast kriminelles Handeln ausgelegt. Dabei wollten die Bankangestellten doch nur darauf hinweisen, dass die eigentlichen Verbrecher diejenigen sind, die ihre Angestellten dazu anleiten, den Kunden schlechte Produkte zu verkaufen, damit am Ende für die Bankaktionäre die 20-Prozent-Rendite wieder stimmt.
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