Es war selbstverständlich die pure Not, die einen Kläger dazu führte, vor dem Bundessozialgericht ein Urteil zu erstreiten. Der Hartz IV Empfänger, vorher privat versichert, häufte monatlich knapp 160 Euro Schulden an, weil ihm die Arbeitsagentur für seine Krankenversicherung nur den Betrag zubilligte, den sie auch an die gesetzlichen Krankenkassen überweist – nämlich 130 Euro monatlich. Jetzt muss die Arbeitsagentur diesem und anderen privat versicherten Hartz IV Empfängern knapp 290 Euro monatlich zahlen.
Ursache ist, dass einmal privat Versicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück dürfen. Die Folge allerdings ist fatal: Die privaten Versicherer, die sich gegen einen internen Sozialausgleich wehren, bekommen nunmehr mehr als doppelt soviel Geld vom Staat für Versicherte, die Hartz IV beziehen, wie die gesetzlichen Kassen. Letztere betonen allerdings, dass die ihnen zugebilligten 130 Euro monatlich bei weitem nicht ausreichen, die Krankheitskosten dieser Versicherten zu decken.
Aber das Problem wird nicht angegangen, weil eine Erhöhung der Zuschüsse an die gesetzliche Versicherung bei rund 3 Millionen Hartz IV Empfängern viel Geld kosten würde. Und wegen des neoliberalen Prinzips, möglichst viel Versicherungsgeld in die private Finanzwirtschaft umzuleiten und den staatlichen Sozialversicherungssystemen zu entziehen, wird auch den privat versicherten Hartz IV Empfängern die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Kasse verwehrt.
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