Ein nettes Gesetz hat sich die Regierung da ausgedacht: Banken sollen ihre Kunden bei der Geldanlage auch über die Risiken aufklären. Wird das nicht gemacht, stehen die Bankberater mit einem Bein im Gefängnis. Weil aber die sogenannten „freien Vermittler“ um ihre Provisionen fürchteten wurde eine wichtige Finanzmarkt-Produktgruppe von den Beratungsregeln ausgenommen. Der „graue“ Kapitalmarkt, der praktisch unbeaufsichtigt agiert, bietet vor allem Beteiligungen an „geschlossenen“ Fonds für Häuser, Schiffe oder Windanlagen an. Da hier die Anleger voll haften – auch für eventuelle Kapitalnachforderungen – haben diese geschlossenen Fonds ein sehr hohes Risiko für den Anleger. Sie bleiben aber unkontrolliert, weil die „freien Vermittler“ ihre Provisionen (deren Kosten die Fondserewerber bezahlen) behalten wollen.
Quelle: taz 11.2.2011
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