30.000 Gefangene in Deutschland werden um ihre Rentenansprüche geprellt. Seit 1976 steht im Strafvollzugsgesetz, dass es ein Gesetz zur sozialen Sicherung von Häftlingen geben soll. Dieses Gesetz gibt es bislang nicht. Der Grund: Die Länder als Betreiber des Strafvollzuges müssten jährlich 160 Millionen Euro für die Rentenbeiträge der Gefangenen aufwenden (ca. 5000 Euro pro Gefangenen und Jahr). Doch entlassene Strafgefangene ohne Rente kosten auch Geld: „Grundsicherung im Alter“, das Hartz IV für Menschen im Rentenalter.
Qeulle: taz (13.7.2011)
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