Wie viele andere Politiker auch, hat der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) sich ein Zubrot als Beiratsmitglied des „Deutschen Vermögensfonds“ verdient – und im Gegenzug kräftig Werbung für ein Strukturvertrieb-Finanzprodukt gemacht, dem schon 2004 die Fachzeitung „Finanztest“ erhebliches Risikopotenzial bescheinigte. Nachdem der Fonds Pleite ging, machte nun der Bundesgerichtshof den Politiker haftbar für seine Werbeaussagen. Der BGH korrigierte damit seine frühere Rechtssprechung nach der solche Politiker-Werbung nicht im Sinne der Prospekthaftung justiziabel war.
Im Zusammenhang mit dem Urteil hat die „Telepolis“ gezeigt, wie tief die Politiker bis hin zur Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und vor allem der frühere Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in die Geschäfte der Strukturvertriebe DVAG und AWD verstrickt sind.
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