6600 Euro muss ein Pizzeria-Besitzer aus Stralsund an die dortige Arbeitsagentur bezahlen. Der Grund: Der Gastronom hatte seinen Angestellten nur Stundenlöhne zwischen 1,14 und 3,33 Euro bezahlt. Da man von diesem Geld nicht leben kann, mussten die Betroffenen Anträge auf aufstockendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) stellen. Die Arbeitsagentur zahlte und kam ihrem – bundesweit geltenden – Auftrag nach, Dumpinglöhne vor Gericht anzuklagen. Denn in diesem Fall geht es nicht um mehr Geld für die Pizzeria-Beschäftigten, sondern darum, die Steuergelder zurückzubekommen, die für Hartz IV verwendet werden.
Staatsgeld zurückgeholt
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