Einen originellen Vorschlag macht taz-Redakteurin Barbara Dribbusch in der Debatte um „Bildungscard“ und „Bildungsgutscheine“. Der Vorschlag in dem Artikel „Eine Trompete für Mehmet“ ist einfach: Da viel zu wenig Geld für die „Sachbezugsleistung“ Bildung vorhanden ist, sollten alle Hartz-IV-Empfänger bei den Sozialgerichten gegen die zu erwartende Vergabepraxis der Sozialämter und Arbeitsagenturen klagen. Denn Bildungszugang hängt in der Realität nicht von „bildungsnähe“ oder „bildungsferne“ der Eltern ab, sondern von verfügbaren Finanzmitteln. Und wenn, so Dribbusch, erst einmal alle Mütter und Väter vor den Sozialgerichten klagen, dass ausgerechnet ihrem Kevin oder Mehmet die Nachhilfestunden verweigert wurdern, ihre Kinder keinen Musikinstrumentenunterricht samt Leih-Musikinstrument genehmigt bekamen, dann würde sehr schnell deutlich, dass es der CDU-Ministerin Ursula von der Leyen nicht nur darum ging, das Verfassungsgerichtsurteil zu den menschunwürdig niedrigen Hartz-IV-Sätzen zu umgehen, sondern dass insgesamt auch bei der Bildung die Mittel- und Oberschichten gegen die Unterschicht abgeschottet werden sollen.
Absurdes vor Gericht bringen
von
Schlagwörter:
Schreibe einen Kommentar