1-Euro-Jobs verdrängen reguläre Arbeit

Ein vernichtendes Urteil über die 1-Euro-Jobs hat jetzt der Bundesrechnungshof gefällt. Bei der amtlichen Prüfung von fünf regionalen Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften und zwei kommunalen Trägern wurde festgestellt, dass in nahezu zwei Drittel aller Fälle die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Zwangsarbeit nicht erfüllt waren. In der Regel waren es keine Tätigkeiten, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, sondern Arbeiten, die reguläre Arbeitsplätze verdrängten.

Bei 2 von 5 1-Euro-Jobs lag den „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand“ keine Eingliederungsstrategie für die Langzeitarbeitslosen zugrunde. Nur jeder zehnte 1-Euro-Jobber kam später in Arbeit, Ausbildung oder machte sich beruflich selbständig.

In der Kommentierung zu diesem Rechnungshofbericht fällt auf, dass sogar arbeitgebernahe Experten inzwischen zugeben müssen, dass insbesondere im Bereich der Pflegeberufe die 1-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen.

Seit Einführung im Jahr 2007 hat sich darüber hinaus die Zahl der 1-Euro-Jobber kaum verändert und liegt derzeit bei 270.000 Langzeitarbeitslosen, die aus der Statistik herausfallen. Die Kosten für die Maßnahmen liegen bei 1,7 Milliarden Euro wobei nur ein Teil auf die „Mehraufwandsentschädigung“ von maximal 2 Euro pro Arbeitsstunde entfällt. Ein großer Teil der Kosten wird für die so genannten „Regiegebühren“ ausgegeben, die Betriebe, Sozialträger oder Behörden erhalten, die 1-Euro-Jobs anbieten.

Quelle: taz 16.11.2010


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