1983, gleich nach ihrer Bestätigung durch die Wählerinnen und Wähler, begann die CDU/CSU-FDP-Regierung unter Kanzler Helmut Kohl mit dem Sozialabbau: Die allererste Maßnahme war, Arbeitslosen das Recht zu nehmen, Anspruch auf eine Arbeitsvermittlung in ihren bisherigen Beruf zu haben. Facharbeiter verloren also zu diesem Zeitpunkt das Recht, Arbeitslosenhilfe bei Langzeitarbeitslosigkeit zu beziehen, wenn sich in ihrem Beruf keine Arbeit mehr fand. Sie wurden gewzungen, branchenfremd als Hilfsarbeiter zu niedrigerem Lohn zu arbeiten.
Das war die erste praktische Maßnahme zur Umsetzung dessen, was Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (ein tief in die Parteispenden-Affäre verwickelter FDP-Politiker) in jenes Papier schrieb, das 1982 zum Bruch der SPD-FDP-Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt führte. In diesem Papier steht außer Hartz IV alles, was seitdem an Abbau des Sozialstaats durchgeführt wurde.
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