Karl-Martin Hentschel, bis vor kurzem Landtagsabgeordneter der Grünen in Schleswig-Holstein, macht in der „taz“ (9.11.2009) einen interessanten Vorschlag zur Tilgung der derzeit 1,6 Billionen Euro staatlicher Schulden. Er erinnert an den „Lastenausgleich“ der Nachkriegsjahre und daran, dass die Möglichkeit eines solchen Lastenausgleichs auch nach der deutschen Wiedervereinigung erwogen wurde.
Interssant, dass 1992 diese Idee von Bundespräsident Richard von Weizsäcker, Arbeitsminister Norbert Blüm und der damaligen stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Angela Merkel befürwortet wurde – schließlich aber an Finanzminister Theo Waigel (CSU) und dem FDP-Vorsitzenden Otto Graf Lambsdorff scheiterte – mit der Folge, dass die deutsche Einheit mit über 1,5 Billionen Euro Schulden finanziert wurde (vorwiegend aus den Sozialversicherungen, deren Beiträge dadurch stiegen).
1948 bezahlten die Besitzer von Geldvermögen (z.B. Sparbücher) die Kriegsfolgen bei der Währungsreform mit einem Vermögensverlust von 90 Prozent. Sonstige Vermögen wurden dann mit einer Lastenausgleichsabgabe von 50 Prozent belegt, die dann innerhalb 30 Jahren abzuzahlen waren. Hentschel nennt diese Vermögens-Umverteilung als Ursache des Booms der 1950er-Jahre.
Übertragen auf heutige Gegebenheiten meint der Autor, dass ein „Lastenausgleich von etwa 16 Prozent reichen würde – was bei einer Streckung auf 30 Jahre und einem Schuldzinsendienst von 4 Prozent pro Jahr einer Anfangsbelastung von 0,9 Prozent der großen Vermögen entsprechen würde – Vermögen, die sich seit 1990 verdoppelt haben!
Wegen der Tatsache, dass heute – anders als 1952 – die Hälfte der Bevölkerung ein Haus oder eine Wohnung als Eigentum besitzt schlägt Hentschel vor, den „Lastenausgleich“ progressiv zu staffeln. Die ersten 20.000 Euro Vermögen könnten ganz abgabenfrei bleiben und ab 500.000 Euro sollte eine Spitzenabgabe von 25 Prozent gezahlt werden (die Hälfte des Satzes der 1950er-Jahre).
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