Arbeitszeitverkürzung mit Teil-Lohnausgleich

Jahrelang wurde Arbeitszeitverkürzung als „wirtschaftsfeindlich“ gebrandmarkt. Die IG Metall hat nun dieses Thema wieder ins Spiel gebracht – mit ihrem Angebot, den Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung aus dem Jahr 1995 (Verkürzung der Arbeitszeit um 3 Stunden wöchentlich ohne Lohnausgleich) so zu modifizieren, dass zum Arbeitsplatzerhalt die wöchentliche Arbeitszeit auf 28 Stunden abgesenkt werden könnte – wobei es die Beschäftigten dafür auf drei Viertel des sonst in dieser Zeit gezahlten Lohnes verzichten müssten.

Hintergrund sind die guten Erfahrungen der Metallbranche mit der Kurzarbeit in der Krise. Deshalb flankiert die IG Metall ihr Arbeitszeitverkürzungskonzept auch mit der Forderung, die Politik möge solche Formen der tariflichen Beschäftigungssicherung über die Arbeitsagentur arbeitsmarktpolitisch mitfinanzieren.


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