Noch ist das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin nicht rechtskräftig – noch kann das Bundesarbeitsgericht angerufen werden. Da aber aller Wahrscheinlichkeit bestätigt wird, dass die Pseudo-Gewerkschaft CGZP – eine sich „christlich“ nennende Vereinigung, die Arbeitgebern den Abschluss von Dumpinglohn-Tarifverträgen anbietet, um das Prinzip der gleichen Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften zu untergraben (was das Gesetz zulässt) – im Leiharbeitsbereich nicht tariffähig ist (ihr fehlt es an einem gültigen Verhandlungsmandat), kommen nun die Leiharbeitgeber in Schwierigkeiten. Denn die betroffenen Arbeitnehmer können möglicherweise bald rückwirkend für 3 Jahre den in den Entleihbetrieben üblichen Lohn nachfordern. Das würde sicher dazu führen, dass einige der Dumpinglohnfirmen pleite gingen.
Aber auch der DGB ist gefordert. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss auch er seinen (rechtmäßig geschlossenen) Billiglohn-Tarifvertrag mit zwei Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche ausgehandelten Niedriglohn-Tarifvertrag kündigen, um dem „equal pay“-Prinzip zum Durchbruch zu verhelfen.
Quelle: Frankfurter Rundschau
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