Schlagwort: Beschäftigungssicherung

  • Arbeitszeitverkürzung mit Teil-Lohnausgleich

    Jahrelang wurde Arbeitszeitverkürzung als „wirtschaftsfeindlich“ gebrandmarkt. Die IG Metall hat nun dieses Thema wieder ins Spiel gebracht – mit ihrem Angebot, den Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung aus dem Jahr 1995 (Verkürzung der Arbeitszeit um 3 Stunden wöchentlich ohne Lohnausgleich) so zu modifizieren, dass zum Arbeitsplatzerhalt die wöchentliche Arbeitszeit auf 28 Stunden abgesenkt werden könnte – wobei…

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