Schlagwort: ZAAR

  • Lohnuntergrenze ist Unternehmern zu hoch

    Kaum hat sich die Regierung durchgerungen, eine „Lohnuntergrenze“ in der Leiharbeit zu definieren – ganze 7,89 Euro in den alten und 7,01 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern – weichen die Billiglohn-Unternehmen auf eine nicht mehr ganz neue Konstruktion aus – das massenhafte auslagern („outsourcing“) von Arbeiten an Billiglohn-Firmen im Wege des Werkvertrages. Das…

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